Patientenverfügung

Informationen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Kennen Sie die Möglichkeiten um jetzt selbstbestimmt für Zeiten der Einwilligungsunfähigkeit vorzusorgen?

 

In der Patientenverfügung können Sie ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung oder Behandlungsbegrenzung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit, besonders im letzten Lebensabschnitt, formulieren.

 

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person ihres Vertrauens als Bevollmächtigte einsetzen, die im Fall ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann. Dem Bevollmächtigten kann in diesem Dokument auch der vermögensrechtliche Bereich übertragen werden.

 

Die Betreuungsverfügung benennt eine Person des Vertrauens, die vom Betreuungsgericht bestellt werden soll, wenn eine Betreuung notwendig wird.

 

Sie können hier eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht als Musterexemplar sowie die gesetzlichen Grundlagen dafür herunterladen. Die Formulare können direkt verwendet, abgeschrieben oder je nach persönlicher Situation abgewandelt werden.

Da diese schriftlichen Erklärungen erhebliche Auswirkungen haben und bspw.  Patientenverfügung schriftlich abgefasst werden müssen, sollten Sie sich vor der Abfassung Ihrer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung vorab juristischen Rat einholen.