Freiheitsstrafe wegen Betrug nach Diebstahl und Verkauf auf eBay (auf Bewährung)

Das Amtsgericht München hat mit seinem Urteil vom 10.12.2018, Az. 836 Ls 261 Js 167888/17, einen 62-jährigen Sportschuhverkäufer wegen Betruges in 631 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung verurteilt.

Gleichzeitig ordnete es zugunsten des geschädigten Arbeitgebers die Einziehung von 24.774,19 Euro an Wertersatz an.

Sachverhalt: Der 1980 aus Italien nach Deutschland eingewanderte ausgebildete Hotelfachmann arbeitete jahrzehntelang als Sportschuhverkäufer eines Sporthandelshauses. Mitte 2017 wurden erhebliche Fehlbestände im Warenbestand ebenso wie augenscheinlich deckungsgleiche Sportartikelangebote bei eBay auffällig. Der Verdacht fiel aufgrund hausinterner Überwachungsmaßnahmen alsbald auf den Verkäufer. Bei zwei Scheinkäufen über eBay konnten nachfolgend deckungsgleiche Diebstähle des Verurteilten beobachtet werden. Durch die gerichtlich bewilligte Durchsuchung Anfang August 2017 im Spind am Arbeitsplatz wie auch in der Wohnung wurde Diebesgut aufgefunden. Der Verkäufer gestand umgehend die ihm zur Last gelegten Taten.

In den nachfolgenden Ermittlungen konnte anhand des grundsätzlichen Geständnisses sowie der bei eBay vorhandenen Daten nachgewiesen werden, dass der Verurteilte seit Mitte 2013 in 631 Fällen Sportaccessoires, Wander- und Sportschuhe und andere hochwertigere Sportartikel meist deutlich unter Neupreis und unter der Vortäuschung, selbst Eigentümer der Waren zu sein, vertrieb. Durch die betrügerischen Verkäufe erzielte der Verkäufer insgesamt 24.774,19 Euro.

Das AG München verurteilte den 62-jährigen wegen Betruges in 631 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung und ordnete gleichzeitig zugunsten des geschädigten Arbeitgebers die Einziehung von 24.774,19 Euro an Wertersatz an. Im Rahmen der Strafzumessung wurden zugunsten des Angeklagten dessen vollumfängliches Geständnis und die gezeigte Reue berücksichtigt. Der Angeklagte sei strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und habe aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt. Zulasten des Angeklagten spreche der Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber und der lange Tatzeitraum.

Das Gericht rechtfertigt die Bewährungsstrafe.

Die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 62-jährige sei nicht vorbestraft, gehe einer geregelten Erwerbstätigkeit nach und befinde sich in gefestigten sozialen Verhältnissen. Das Gericht erwartet, dass die Verurteilung eine Warnung ist und der Verurteilte künftig auch ohne Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen werde.

Hinweis: Die Käufer können an den entwendeten Waren trotz Kauf über eBay kein Eigentum daran erlangen, da es sich um verkauftes Diebesgut handelt.

reucherstaebchen