ARBEITSRECHT
Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei ist das private Arbeitsrecht mit der Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen; Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden über ihre Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis aufgeklärt. Dabei stehen Fragen der Einstellung, Anstellung, Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses, Kündigungsfristen, eine eventuellen Abfindung, die Erarbeitung eines Sozialplanes, Urlaubsansprüche, Freistellungen, Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) u.v.m. im Raum.
Wir unterstützen Sie ebenso bei der Beendigung von Arbeitsverträgen durch Kündigung, fristlose oder fristgemäße Entlassung, Aufhebungsvertrag – unabhängig davon, ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst oder Sie als Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden.
Es können arbeitsrechtliche Lösungen für einen Betriebsübergang entwickelt angeboten werden. Auch wird die präventive und fallbezogene Beratung bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot angeboten. Unterstützung erhalten Sie zudem bei der rechtlich einwandfreien Umsetzung geplanter neuer Arbeitszeitmodelle.
Oftmals lassen sich Konflikte rund um das Arbeitsverhältnis durch rechtzeitige anwaltliche Beratung vermeiden. Die jahrelange Betreuung und Unterstützung von Unternehmen sowie von Arbeitnehmern ermöglicht es, auf ein breit gefächertes Spektrum an Wissen und Know-how im Arbeitsrecht zurück zu greifen. Kommt es dennoch zu Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen außergerichtlich und vor Gericht engagiert zur Seite.
Letzten Beiträge
Eine fristlose Eigenkündigung zur „Rettung“ der Urlaubsansprüche ist nicht möglich.
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit seinem Urteil vom 22.11.2018, Az. 5 Ca 1305/18, entschieden, dass eine fristlose Eigenkündigung keine Urlaubsansprüche „rettet“.
Zeitverträge in der Wissenschaft
Der Fall Ein Soziologe wollte nach erfolgreicher Promotion seine Habilitation bis zum Jahresende 2013 beenden und wurde dafür von der Universität befristet eingestellt. Die längstmögliche