Architektenrecht

In allen Bereichen des öffentlichen und privaten Baurechts und des Architektenrechts betreuen wir seit über 22 Jahren Baufirmen, Bauträger, Architekten, Ingenieure, Bauherren sowie Käufer von Immobilien.

Sie können Ihre rechtliche Stellung fast immer erheblich verbessern und/oder Haftungsrisiken minimieren, wenn bei Problemen am Bau zügig und rechtlich richtig reagiert wird. Schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösungen sind meistens möglich. Die Einschaltung eines
kompetenten Anwalts für Baurecht ist also sinnvoll. Dies gilt für alle am Bau Beteiligten – ob Planer, Bauherr oder Bauausführender -, wenn es sich beispielsweise um (angebliche) Mängel, nicht bezahlte Abschlagszahlungen, Endabrechnungen, Einbehalte, Gewährleistung, fehlende oder fehlerhafte Abnahmen, Planungs-, Betreuungs- und Ausführungsfehler und weiteres mehr handelt.

Ein weiterer und gewichtiger Schwerpunkt ist das öffentliche Baurecht, welches vornehmlich private Bauherren betrifft, wenn gegen „Schwarzbauten“ vorgegangen wird oder Baugenehmigungen erteilt oder eben nicht erteilt werden oder auch Abstandsflächen verletzt werden. Hierbei können Sie von den speziellen und spezifischen Kenntnissen unserer Anwälte profitieren, die auf jahrelange Erfahrungen aus dem Bereich der gemeindlichen Bauaufsicht fundieren, wenn Sie z.B. Post vom „Bauamt“ erhalten.

Gerne unterstützen wir Sie bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen, Verhandlungen vor und während des Vertragsschlusses, der Vertragsgestaltung oder anderen Rechtsfragen. Oberstes Ziel unserer Tätigkeit ist stets die umfassende und ergebnisorientierte Betreuung unserer Mandanten, bei der die zielführende Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht.

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Zeitverträge in der Wissenschaft

Der Fall Ein Soziologe wollte nach erfolgreicher Promotion seine Habilitation bis zum Jahresende 2013 beenden und wurde dafür von der Universität befristet eingestellt. Die längstmögliche

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