Untervermietung bei Auslandsaufenthalt: Ist eine Untervermietungserlaubnis zu erteilen?

Problem/Sachverhalt:

Die Kläger wohnen seit 2001 zur Miete in einer 3 – Zimmer Wohnung der Beklagten. 2010 ziehen sie berufsbedingt nach Kanada. Der Arbeitsvertrag ist befristet bis 2014. Um eine Rückkehr problemlos gewährleisten zu können, stellen sie bei der Beklagten einen Antrag auf Untervermietung von zwei Zimmern. (mehr …)

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