Keine Verjährung des Anspruchs auf Unterlassen eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache während der Dauer einer zweckwidrigen Nutzung

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19.12.2018 (Az. XII ZR 5/18) entschieden, (mehr …)

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Vorbehaltlose Zahlung einer Schlussrechnung führt zur konkludenten Abnahme

Die fünfjährige Verjährungsfrist habe mit der konkludenten Abnahme des Hauses spätestens im August 2010 begonnen und habe mithin im August 2015 geendet. Da die Klage erst im Dezember 2016 erhoben wurde, sei der Schadenersatzanspruch verjährt.

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