Vorbehaltlose Zahlung einer Schlussrechnung führt zur konkludenten Abnahme

Die fünfjährige Verjährungsfrist habe mit der konkludenten Abnahme des Hauses spätestens im August 2010 begonnen und habe mithin im August 2015 geendet. Da die Klage erst im Dezember 2016 erhoben wurde, sei der Schadenersatzanspruch verjährt.

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Der Architekt/Ingenieur und sein Honorar

Der Fall

Der Bauherr schloss 2008 einen Architektenvertrag ab. Zu diesem Zeitpunkt wollte sich der Bauherr jedoch noch nicht an einen Planer über alle Leistungsphasen (Vollarchitektenvertrag) binden. Deshalb wurde ein sogenannter Stufenvertrag vereinbart und für alle Stufen bereits eine Honorarvereinbarung getroffen. (mehr …)

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