Haftung des Auffahrenden auch bei „erzieherischem“ Bremsen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 28.04.2017, Az.  9 U 189/15, entschieden, dass der Auffahrende selbst dann für den Auffahrunfall allein haftet, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende aus erzieherischen Gründen plötzlich stark abgebremst hat.  (mehr …)

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