Haftung des Auffahrenden auch bei „erzieherischem“ Bremsen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 28.04.2017, Az. 9 U 189/15, entschieden, dass der Auffahrende selbst dann für den Auffahrunfall allein haftet, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende aus erzieherischen Gründen plötzlich stark abgebremst hat. (mehr …)