Strafsachen

Als ausgebildete Juristen und mit jahrelanger Tätigkeit in den Bereichen des Strafrechts stehen wir Ihnen kompetent zur Verfügung. Unser Einsatz für Sie erfolgt unabhängig davon, ob die gegen Sie erhobenen Vorwürfe vermeintlich berechtigt sind, gegen Sie bereits ein Ermittlungs-, Straf-, Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, Sie eine Anhörung, einen Strafbefehl oder Anklage erhalten haben.

Ordnungswidrigkeiten sind beispielsweise Verstöße im Straßenverkehr, die keine Gefahrensituation oder Unfall zur Folge haben – wie Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Ahnung erfolgt dann durch einen Bußgeldbescheid. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und somit vollstreckbar. Das Bußgeld muss dann in der gewährten Frist beglichen werden.

Strafrechtlich relevant sind dagegen Fahrerflucht & Unfallflucht. Wenn Sie einen Unfallort unerlaubt verlassen, ohne dass Sie Ihre Identität hinterlassen, handelt es sich um eine Fahrer- bzw. Unfallflucht. Werden Sie identifiziert, können Geld- und auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden. Ebenso können Sie strafrechtlich empfindlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn Sie einer Trunkenheitsfahrt überführt werden oder bereits der Verdacht dazu besteht.

Drohen Ihnen Fahrverbot und Führerscheinentzug -typische Verstöße sind Trunkenheit am Steuer, überhöhte Geschwindigkeit, rücksichtsloses Fahren und Fahrerflucht- wenden Sie sich sofort an uns, bevor Sie Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden treffen.

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